Oktober 22, 2017

Impfungen

Impfungen: die wichtigste Maßnahme nach dem Händewaschen um gefährliche Krankheiten zu verhindern.

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen.
Alle in der Schule versäumten Gratisimpfungen können auch in der Ordination durchgeführt werden.
Bringen Sie zu jedem Termin den Impfpass mit. Wir prüfen, ob der Impfschutz aufrecht ist.

Jetzt: Influenza- und Covid-19-Impfaktion

Grippeimpfung Influenza

In der kalten Jahreszeit führen Influenza und Covid-19 zu Infekten mit lang anhaltendem hohen Fieber und Komplikationen wie Lungenentzündung und Herzmuskelentzündung.
Daher ist die bewährte Influenzaimpfung für alle ab 6 Monaten besonders empfohlen. Endlich ist der Impfstoff geliefert worden und alle auf der Warteliste werden in den nächsten Tagen kontaktiert für ein Termin.

Terminanfragen bitte an  termin@kinderarzt-eisenkoelbl.at senden.

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Covid-19-Impfung

Die Covid-19-Schutzimpfung ist für alle ab 12 Jahren als Auffrischungsimpfung für den Winter empfohlen, außer man hat die Erkrankung in den letzten 6 Monaten durchgemacht. Bei speziellem Risiko oder Wunsch ist die Covid-19-Impfung auch im Alter von 5 – 11 Jahren nach Terminvereinbarung hier in der Ordination möglich. Da eine ausführliche Beratung Zeit kostet, ist die Impfung nur nach Terminvereinbarung möglich. Gerne beraten wir Sie zu den Abständen zwischen den Schutzimpfungen und einer eventuellen Genesung.

(Mehr dazu – in Arbeit)

Meningokokkenimpfung

Die Impfung ist allen Kindern und Jugendlichen ab dem Alter von 2 Monaten empfohlen.

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Pneumokokken

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Hepatitisimpfung

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Impfungen: die wichtigste Maßnahme nach dem Händewaschen um gefährliche Krankheiten zu verhindern.

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Geimpfte sind im Regelfall vor der entsprechenden Krankheit geschützt. Zudem können Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, z.B. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, oder Keuchhusten bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden. Vor Erreichen der notwendigen hohen Durchimpfungsrate werden Infektionen bei nicht Geimpften zwar seltener, aber die Erkrankungen ereignen sich oft erst in einem höheren Alter, weil sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit verlangsamt. Da bei manchen Krankheiten, z.B. bei Masern, Erkrankungen mit zunehmendem Alter schwerer verlaufen, können nicht Geimpfte, die später infiziert werden, schwerer erkranken. Es ist daher dringend empfehlenswert, die Impfungen rechtzeitig vorzunehmen, es sei denn, es liegt eine klare Kontraindikation vor.

Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Influenza verursacht mit der fast jedes Jahr auch in Österreich auftretenden Epidemie bis zu 1.000 Todesfälle, hier ist es ebenfalls notwendig, die Durchimpfungsraten deutlich zu erhöhen. Durch die zuletzt in das kostenfreie Impfprogramm übernommene Pneumokokkenimpfung im ersten und zweiten Lebensjahr, die 4-fach Meningokokkenimpfung im 11. bis 13. Lebensjahr sowie die Impfung gegen Humane Papillomaviren ist nun ein Schutz gegen die durch diese Erreger hervorgerufenen Erkrankungen zu erwarten und konnte teils bereits durch epidemiologische Analysen aufgezeigt werden. Es ist eine ärztliche Verpflichtung, für einen ausreichenden Impfschutz der betreuten Personen (Patientinnen und Patienten) zu sorgen und diese fachgerecht zu informieren. Dazu gehört, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig begonnen, nicht unnötig verzögert und zeitgerecht abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist es notwendig, den Impfschutz durch notwendige Auffrischungsimpfungen in jedem Lebensalter sicherzustellen. Ein Abraten von Impfungen ohne Kontraindikation durch Ärzte ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin.

Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen.

Laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und – wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) – fehlende Impfungen nachzuholen. Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollen dafür genutzt werden.

Die Frage „Wer soll geimpft werden?“ ist meist leichter zu beantworten, wenn auch die gegenteilige Frage „Wer soll nicht geimpft werden und warum?“ in die Überlegungen einbezogen wird. Sofern ein verträglicher Impfstoff verfügbar und das Risiko der Infektionsexposition gegeben ist, wird die Antwort zu Gunsten der Impfung ausfallen. Als allgemeiner Grundsatz kann gelten: Jeder, der sich und seine Familienangehörigen (Kontaktpersonen) schützen will, soll sich impfen lassen. Generell wird empfohlen, alle Impfungen bei gegebener Indikation weitestgehend als Kombinationsimpfungen durchzuführen, um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten.

Zur ärztlichen Impfleistung zählen neben der Verabreichung der Impfung:

  • Information und Aufklärung über die zu verhütende Krankheit und die Impfung
  • Anamnese inklusive Impfstatus sowie allfälliger Allergiestatus
  • Feststellung der Impftauglichkeit
  • Dokumentation der Impfung inklusive Chargennummer im Impfausweis/Impfpass (Klebe-etikett) bzw. in den ärztlichen Aufzeichnungen (§ 51 Ärztegesetz)

Nebenwirkungen, Warnhinweise, Kontraindikationen etc. der jeweiligen Impfstoffe sind der aktuellen Fachinformation zu entnehmen

Zeckenimpfung

In der warmen Jahreszeit freuen sich auch die Zecken und können beim Biss die gefährliche FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis = Gehirnhautentzündung) übertragen.
Die FSME-Impfung schützt zuverlässig davor! Lassen Sie jetzt Ihren Impfschutz überprüfen!

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Obenstehende Informationen sind den Richtlinien des Nationalen Impfgremiums, veröffentlicht auf der Seite des Gesundheitsministeriums, entnommen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des laut Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Österreichische Impfplan 2023 ist hier zum Download abrufbar.