Impfungen: die wichtigste Maßnahme nach dem Händewaschen um gefährliche Krankheiten zu verhindern.
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen.
Alle in der Schule versäumten Gratisimpfungen können auch in der Ordination durchgeführt werden.
Bringen Sie zu jedem Termin den Impfpass mit. Wir prüfen, ob der Impfschutz aufrecht ist.
Jetzt: FSME-Impfaktion
Zeckenimpfung
In der warmen Jahreszeit freuen sich auch die Zecken und können beim Biss die gefährliche FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis = Gehirnhautentzündung) übertragen.
Die FSME-Impfung schützt zuverlässig davor! Lassen Sie jetzt Ihren Impfschutz überprüfen!
Meningokokkenimpfung
Die Impfung ist allen Kindern und Jugendlichen ab dem Alter von 2 Monaten empfohlen.
Jährlich ab Oktober: Grippeimpfung Influenza
Die Grippe-Schutzimpfung hat diesen Winter erfolgreich mitgeholfen, viele Fiebererkrankungen während der Corona-Pandemie zu vermeiden. Zusätzlich hat das Masketragen, das Händewaschen und das Abstandhalten dazu geführt, dass die Grippewelle heuer komplett verhindert werden konnte. Ab Oktober 2021 beginnt wieder die saisonale Impfung für den nächsten Winter.
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Geimpfte sind im Regelfall vor der entsprechenden Krankheit geschützt. Zudem können Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, z.B. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, oder Keuchhusten bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden. Vor Erreichen der notwendigen hohen Durchimpfungsrate werden Infektionen bei nicht Geimpften zwar seltener, aber die Erkrankungen ereignen sich oft erst in einem höheren Alter, weil sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit verlangsamt. Da bei manchen Krankheiten, z.B. bei Masern, Erkrankungen mit zunehmendem Alter schwerer verlaufen, können nicht Geimpfte, die später infiziert werden, schwerer erkranken. Es ist daher dringend empfehlenswert, die Impfungen rechtzeitig vorzunehmen, es sei denn, es liegt eine klare Kontraindikation vor.
Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Influenza verursacht mit der fast jedes Jahr auch in Österreich auftretenden Epidemie bis zu 1.000 Todesfälle, hier ist es ebenfalls notwendig, die Durchimpfungsraten deutlich zu erhöhen. Durch die zuletzt in das kostenfreie Impfprogramm übernommene Pneumokokkenimpfung im ersten und zweiten Lebensjahr, die 4-fach Meningokokkenimpfung im 11. bis 13. Lebensjahr sowie die Impfung gegen Humane Papillomaviren ist nun ein Schutz gegen die durch diese Erreger hervorgerufenen Erkrankungen zu erwarten und konnte teils bereits durch epidemiologische Analysen aufgezeigt werden. Es ist eine ärztliche Verpflichtung, für einen ausreichenden Impfschutz der betreuten Personen (Patientinnen und Patienten) zu sorgen und diese fachgerecht zu informieren. Dazu gehört, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig begonnen, nicht unnötig verzögert und zeitgerecht abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist es notwendig, den Impfschutz durch notwendige Auffrischungsimpfungen in jedem Lebensalter sicherzustellen. Ein Abraten von Impfungen ohne Kontraindikation durch Ärzte ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin.
Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen.
Laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und – wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) – fehlende Impfungen nachzuholen. Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollen dafür genutzt werden.
Die Frage „Wer soll geimpft werden?“ ist meist leichter zu beantworten, wenn auch die gegenteilige Frage „Wer soll nicht geimpft werden und warum?“ in die Überlegungen einbezogen wird. Sofern ein verträglicher Impfstoff verfügbar und das Risiko der Infektionsexposition gegeben ist, wird die Antwort zu Gunsten der Impfung ausfallen. Als allgemeiner Grundsatz kann gelten: Jeder, der sich und seine Familienangehörigen (Kontaktpersonen) schützen will, soll sich impfen lassen. Generell wird empfohlen, alle Impfungen bei gegebener Indikation weitestgehend als Kombinationsimpfungen durchzuführen, um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten.
Zur ärztlichen Impfleistung zählen neben der Verabreichung der Impfung:
- Information und Aufklärung über die zu verhütende Krankheit und die Impfung
- Anamnese inklusive Impfstatus sowie allfälliger Allergiestatus
- Feststellung der Impftauglichkeit
- Dokumentation der Impfung inklusive Chargennummer im Impfausweis/Impfpass (Klebe-etikett) bzw. in den ärztlichen Aufzeichnungen (§ 51 Ärztegesetz)
Nebenwirkungen, Warnhinweise, Kontraindikationen etc. der jeweiligen Impfstoffe sind der aktuellen Fachinformation zu entnehmen
Obenstehende Informationen sind den Richtlinien des Nationalen Impfgremiums, veröffentlicht auf der Seite des Gesundheitsministeriums, entnommen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des laut Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Österreichische Impfplan 2020 ist hier zum Download abrufbar.